Der Bobenheimer Gemeinderat hat die Steuern erhöht – war das nötig?

4. Februar 2022

Im Januar 2022

Ende vergangenen Jahres hat der Ortsgemeinderat Bobenheim am Berg die Grund- und Gewerbesteuern erhöht – eine der wenigen Steuerschrauben, an denen eine Kommune überhaupt drehen kann. Genau genommen werden nicht die Steuer-, sondern die sogenannten Hebesätze erhöht, die einen der Faktoren in der Steuerberechnungsformel ausmachen.

Anlass war eine entsprechende Aufforderung der Kommunalaufsicht. Letztere hat ein stetes Auge darauf, dass ein verschuldetes Dorf wie Bobenheim am Berg sowohl beim Sparen als auch beim Aufspüren und Anzapfen von Einnahmequellen angemessenes Engagement an den Tag legt. Entsprechendes Wohlverhalten empfiehlt sich zumal, wenn das Dorf Mitglied im Kommunalen Entschuldungsfonds ist, wie eben Bobenheim seit diversen Jahren. Kurz gesagt wird mit Geld aus diesem Fonds solchen Kommunen finanziell unter die Arme gegriffen, deren Kassen in den vergangenen Jahren schon dem Tagesgeschäft nicht mehr standgehalten hatten und bei denen sich deshalb die eigentlich kurzfristig geplanten sogenannten Liquiditätskredite letztlich recht langfristig angehäuft hatten.

Lässt ein Dorf jegliche Anstrengungen zum Haushaltsausgleich vermissen, kann das durchaus Unannehmlichkeiten zur Folge haben: So kann die Kommunalaufsicht ihr Ok zu den Haushaltsplänen der Gemeinde versagen und damit Ausgaben/Kreditaufnahme für Projekte wie beispielsweise die in Bobenheim geplante Sanierung des Bolzplatzes unmöglich machen. Auch die Chance auf Fördermittel – und ohne solche Zuschüsse aus Landes-, Bundes- oder auch europäischen Kassen stellen kleine Ortschaften kaum mehr überhaupt etwas auf die Beine – sinkt rapide ohne einen Beleg für eigene Bemühungen um zusätzliche Einnahmen.

Eine weitere Grenze nach unten hat das Land durch die sogenannten Nivellierungssätze bei den genannten Steuern eingezogen, die liegen aktuell bei 300/365% für die Grundsteuern A/B und 330% für die Gewerbesteuer. Schont ein Dorf seine Steuerzahler und bleibt darunter, wird bei der Berechnung der Umlagen – mit denen die Ortsgemeinden die Verbandsgemeinden und Kreise finanzieren – trotzdem so getan, als wären die Steuern eingegangen – das Dorf zahlt drauf. Lediglich Veränderungen oberhalb dieser Sätze bringen deshalb überhaupt zusätzliches Geld in die Gemeindekassen.  

Bobenheim liegt mit künftig 330/390% bei den Grundsteuern A für landwirtschaftliche/B für bebaubare Flächen und 375% für die Gewerbesteuer über diesen Landesvorgaben und etwas unter dem Durchschnitt in der Verbandsgemeinde. Mit vergoldeten Gehwegen ist in naher Zukunft dennoch nicht zu rechnen: viel mehr als gut 5000 Euro jährlich zusätzlich fallen nicht ab. Sämtliche Immobilienbesitzer des Ortes zusammen tragen dabei rund 3000 Euro, das knappe Dutzend Gewerbetreibende steuert 2000 Euro bei.

Der Rat erhöht also die Steuern nicht, um auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger, der Immobilienbesitzer und der Gewerbetreibenden die Kassen zu füllen, sondern weil er muss, um auch künftig noch handlungsfähig zu sein. Umso wichtiger, es dabei nicht zu übertreiben und umso besser, dass auf Initiative der CDU-Fraktion und des Bürgermeisters hin die beschlossene Erhöhung deutlich unter dem Vorschlag der Verwaltung geblieben ist.

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