Neues aus dem Gemeinderat 07. Dezember 2022

10. Dezember 2022

Dezember 2022

Im Haupt- und Finanzausschuss (HFA) werden unter anderem Themen vorberaten, die später im Gemeinderat erneut auf der Tagesordnung stehen. So hatte der Bobenheimer HFA am 7. Dezember 2022 unter anderem Steuererhöhungen und den Haushaltsentwurf für die kommenden beiden Jahre auf der Tagesordnung. Beide Themen hängen unmittelbar zusammen, denn je stärker die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer angehoben werden, desto kleiner das zu erwartende Minus im Haushalt. Und umso größer dann die finanzielle Belastung für Haus- und Grundbesitzer sowie die wenigen Gewerbetreibenden, die es in Bobenheim noch gibt. 

Das wollte der HFA aber soweit wie möglich vermeiden: Maximal einer Erhöhung bis zu den vom Land vorgegebenen und unlängst erneut kräftig angehobenen Nivellierungssätzen werde man zustimmen, so CDU-Fraktionssprecherin Gabriele Hartmann, und auch das nur unter Protest. Einem entsprechenden Antrag des Bürgermeisters Dietmar Leist (CDU) schloss sich die SPD an und schließlich sprach sich der HFA einstimmig dafür aus, dem Rat am kommenden Mittwoch die Erhöhung des Steuerhebesatzes für landwirtschaftliche Grundstücke von 330 auf 345%, für bebaute Grundstücke von 390 auf 465% und für Gewerbe von 375 auf 380% zu empfehlen. Damit erfüllt man genau die Landesvorgaben und riskiert nicht, bei der Berechnung der Umlagen (zur Finanzierung von Kreis, Verbandsgemeinde, Schulen usw.) als „reicher“ behandelt zu werden als man ist. 

Über diese Empfehlung wird der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2022 abzustimmen haben. Die Entscheidung über den Doppelhaushaltsplan 23/24 steht erst voraussichtlich am 18. Januar 2023 auf der Tagesordnung des Rates. Und bis dahin wird es noch spannend, denn bei der Berechnung des Doppelhaushaltes war die Finanzabteilung davon ausgegangen, dass der Bobenheimer Rat den Bürgern deutlich beherzter in die Taschen greifen würden (Grundsteuer A 375%, B 490 % und Gewerbesteuer 390%). 

Folgt nun der Ortsgemeinderat der – bürgerschonenden aber gemeindekassenstrapazierenden – Empfehlung des HFA, weist der ohnehin schon nicht ausgeglichenen Doppelhaushalt 23/24 ein noch größeres Defizit aus. Das dürfte die Kommunalaufsicht beim Kreis, die sich ohnehin ausdrücklich vorbehalten hat, unausgeglichenen Haushalten künftig die Genehmigung zu versagen, nicht milder stimmen. Was die im Januar dort zum Haushaltsgespräch geladene Dorfspitze erwartet und wie sich das Dorfleben ohne genehmigten Haushalt konkret gestaltet, konnte am Abend nicht mehr geklärt werden. Wie gesagt: Es bleibt spannend.

Kommentare sind geschlossen.